Wartung

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Allgemeine Zusammenarbeitsbedingungen

GARANTIEREPARATUREN
Garantiereparaturen auf dem Gebiet der untengenannten Staaten werden kostenlos durchgeführt. Auβnahme sind Schäden, die vom Benutzer verschuldet wurden, z.B. mechanische Schäden (sichtbare Sturzspuren), Begieβen mit einer Flüssigkeit, Spuren von ätzenden Mitteln, die zur Reinigung benutzt wurden.

Grundlage der Prüfung einer Servicemeldung, die einer Garantiereparatur unterliegt, ist eine richtig ausgefühlte und vom Kunden unterschriebene Garantiekarte.

Nutzungsstoffe (Filter, Dichtungen), Scheiben und andere in den genauen Garantiebedingungen ausgeschlossene Teile, unterliegen keiner Garantie.

REPARATUREN NACH ABLAUF DER BEANSTANDUNGSFRIST
Reparaturen nach Ablauf der Beanstandungsfrist sind kostenpflichtig.

Die Transportkosten bedeckt der Benutzer.

Die während der Reparatur durchgeführten Tätigkeiten unterliegen einer 1-Jahre-Garantie.

ZYKLISCHE TECHNISCHE UNTERSUCHUNGEN
Technische Untersuchungen werden bei Kunden nach Absprache mit dem Servicemitarbeiter durchgeführt.

Es gelten dieselben Bedingungen wie bei Reparaturen nach Ablauf der Beanstandungsfrist.

Die Einzelheiten der Untersuchungen- Termine, Umfang, Kosten werden individuell mit dem Servicemitarbeiter abgesprochen.

Die nötigen Formulare sind auf der Web- seite zum Downloaden.